Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf bei den Petermännchen. Helfen Sie mit, diesen gemeinsam mit uns so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir nehmen uns gerne Zeit und informieren Sie über alles Wissenswerte. Terminanfragen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular stellen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Telefon
01573/6495791
Bitte hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf dem Band, da wir oft unterwegs sind oder anderweitig grade nicht ans Telefon gehen können.
Sollte die Betreuung durch eine Krankheit meinerseits ausfallen, bietet das FamilienServiceBüro die Möglichkeit an, eine Ersatztagespflegeperson zu vermitteln.
Und wenn das Kind krank ist?
Natürlich wird auch jedes noch so "robuste" Kind einmal krank. Das kann besonders in der Anfangsphase einer Betreuung vorkommen, da man ja mit bisher unbekannten Keimen aller Art in Kontakt kommt.
Ansteckende Kinder und hoch - fiebrige (ab 39°) müssen in diesem Fall leider zuhause bleiben. Dort fühlen sie sich dann auch am wohlsten.
"Normale" Erkältungen sind öfter im Jahr üblich und kein Grund, nicht zu uns zu kommen. Allerdings ist es uns Tagespflegepersonen nicht erlaubt, Medikamente, Pflaster, Cremes jeglicher Art zu verabreichen. Dies müsste im häuslichen Rahmen stattfinden oder mit einer ausdrücklichen und von beiden Elternteilen am Erkrankungstag unterschriebenen Einverständniserklärung an mich übertragen werden!
Ich habe insgesamt 30 Tage Schließzeit im Jahr, nicht zwingend in den niedersächsischen Ferienzeiten.
Augeschlüsselt auf 20 Tage zur reinen Regeneration, 5 Tage zur Fortbildung (bzw. als Ausgleich, wenn die Fortbildung an einem Wochenende stattfindet), und weitere 5 Tage (sog. "Flex-Tage") für auch mal Unvorhersehbares (z. B. Beerdigung, Hochzeit, ...).
Für Letzteres besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Ersatztagespflege in Anspruch zu nehmen.
Die Termine gebe ich den Eltern spätestens am Jahresbeginn bekannt, so ist genug Zeit, sich darauf beruflich einzustellen. Der Antrag auf Förderung beinhaltet dies und somit läuft die Zahlung des Elterbeitrages an das zuständige Jugendamt weiter.